Viel hilft viel – vor allem bei der Biodiversität

Das haben sich auch die Verantwortlichen für das ÖPUL 2023 gedacht und einen Vorschlag in die Begutachtung geschickt, der darauf Rücksicht nimmt.

In diesem Entwurf werden die Anforderungen an neu angelegte Biodiversitätsflächen deutlich angehoben. Das betrifft die verwendeten Arten in den Mischungen genauso, wie die Mindestfläche und ein Top-Up dazu.

Verschiedene Pflanzenfamilien
So müssen in Mischungen zur Neuanlage, wenn sie schon dem neuen ÖPUL entsprechen sollen, mindesten 7 insektenblütige Arten aus 3 unterschiedlichen Pflanzenfamilien enthalten sein. Das heißt, dass reine Kleemischungen nicht mehr den Anforderungen entsprechen.
Die wichtigsten Pflanzenfamilien sind die Leguminosen (Klee), Kreuzblütler (Leindotter, Senf), Korbblütler (Sonnenblume), Doldenblütler (Kräuter) oder Knöterichgewächse (Buchweizen) um nur einige zu nennen.

Im Ackergrün-Sortiment von DieSaat wurden die Rezepturen so angepasst, dass folgenden Mischungen diesen Vorgaben auch 2022 schon für 2023 entsprechen:

  • BienentrachtPluss – 17 Arten aus 7 Pflanzenfamilien
  • BlühMixPluss – 17 Arten aus 8 Pflanzenfamilien
  • BlütenPluss – 9 Arten aus 3 Pflanzenfamilien
  • BioLebensraumPluss – 7 Arten aus 3 Pflanzenfamilien, 100% Biokomponenten

Diese vielfältigen Mischungen erfüllen nicht nur förderrelevante Vorgaben. Sie bieten Insekten, Vögeln und Kleinsäugern Lebensraum und Nahrung. Durch die diversen Pflanzenarten fühlen sich vor allem Nützlinge wie Raubinsekten wohl und unterstützen so den Landwirt bei der Bekämpfung von saugenden und fressenden Schädlingen. Aber auch Bestäuber wie Wild– und Honigbienen oder Hummeln haben in diesen Beständen ihren Rückzugsraum.

Darüber hinausgehende Neuerungen
Weitere Änderungen zum ÖPUL 2015 die Biodiversitätsmischungen betreffend sind:

  • Anteil Biodiversitätsfläche an Ackerflächen bzw. Grünlandflächen mindestens 7% statt 5% (Brache aus GLÖZ 8 in Höhe von 4% kann angerechnet werden). Bis 20% sind förderfähig.
  • Feldstücke über 5 ha mit mindestens 0,15 ha Biodiversitätsfläche am Feldstück (ab 10 ha Ackerfläche)
  • Acker-DIV-Flächen mit mind. 7 insektenblütigen Mischungspartnern aus 3 Familien (vorher 5 Mischungspartner)

Diese Neuerungen gelten ab 2023 auch für biologisch wirtschaftende Betriebe. Über diese 7% Biodiversitätsfläche hinaus soll es ein Top-Up geben. Dabei werden zusätzliche Flächen mit heimischen Wildpflanzen bebaut, um die Biodiversität noch weiter zu erhöhen. DieSaat wird schon zur Herbstanlage 2022 eine solche Mischung anbieten. Sie wird 30 Arten aus mindestens 7 Pflanzenfamilien enthalten und als Nachweis für die regionale Herkunft G-zert zertifiziert sein.

Die genauen Rezepturen entnehmen sie bitte dem aktuellen Fachblatt für Zwischenfrüchte & Begrünungen von DIE SAAT.

Für individuelle Beratung und betriebsspezifische Informationen steht ihnen das Beratungstelefon unter 0664 6274242 zur Verfügung.

Gabriele Hirsch, MSc, DIE SAAT Fachberaterin Grünland, Sämereien und Zwischenfrüchte

Artenreiche Biodiversitätsmischungen bieten Lebensraum und Nahrung.