Die Vielfalt der Biodiversität

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Das Umweltprogramm ÖPUL regelt nicht nur die Zusammensetzung von Biodiversitätsmischungen, sondern auch deren Anwendung – und die ist auch sehr divers.

Schon seit einem Jahr spielen die Pflanzenfamilien in den Mischungen für Biodiversitätsflächen und Sommerbegrünungen eine wichtige Rolle. So gilt für Biodiversitätsmischungen die Mindestregel von sieben insektenblütigen Arten aus mindestens drei unterschiedlichen Pflanzenfamilien. Da diese Mischungen aber wegen der Fristen für Anlage und Umbruch überjährig oder gar mehrjährig sein müssen, schränkt das die Möglichkeiten in der Zusammensetzung ein.


Als ausdauernd mehrjährige Pflanzenfamilien stehen Gräser, winterharte Kleearten und Kräuter zur Verfügung. Da Gräser aber nur zu einem sehr geringen Anteil (10 Prozent in der Fläche) vertreten sein dürfen und sie auch gar nicht insektenblütig sind, fallen sie als Mischungspartner aus. Damit kommen in Biodiversitätsmischungen – je nach Anzahl der Mischungspartner – auch nur überjährige oder sogar abfrostende Arten zum Einsatz.


Als wichtigste überjährige Art ist hier der Inkarnatklee zu nennen, der allerdings auch nach der ersten Einkürzung nicht mehr im Bestand verbleibt. Je nach gewünschter Verweildauer am Feld sollte auf diesen Umstand Rücksicht genommen werden. Bei längerem Verbleib am Feld verändert sich der Bestand nach jedem Winter, und zuletzt sind es die mehrjährigen Kleearten, die übrig bleiben. Im Sortiment von DIE SAAT sind verschiedene Mischungen erhältlich. Für die richtige Auswahl kann man sich im Fachblatt für Begrünungen oder unter 0664/6274242 informieren.


Zusätzlich zu den Auflagen zur Biodiversität gibt es in der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) bzw. dem Umweltprogramm ÖPUL 2023 Förderungen von unterschiedlichsten Maßnahmen. Darunter fällt auch die Brache von 4 Prozent der Ackerfläche (GLÖZ 8) und die verpflichtende Anlage von Pufferstreifen entlang von Gewässern (GLÖZ 4). Diese können auch durch eine Selbstbegrünung entstehen. Viele Landwirte bevorzugen allerdings die bewusste Anlage mit Biodiversitätsmischungen, um einem Überhandnehmen von Unkräutern zuvorzukommen. Auch können diese 4 Prozent mit den zusätzlichen 3 Prozent aus der UBB-Maßnahme kombiniert werden.


Ähnliches gilt auch für Gewässerrandstreifen oder andere Maßnahmen wie begrünten Abflusswegen (Erosionsschutz), vorbeugendem Grundwasserschutz, Untersaaten oder Wildäsungsflächen. Dabei gilt, sich die Förderregeln genau anzusehen, da nicht immer z.B. Leguminosen in der Mischung vorhanden sein dürfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Berater der Landwirtschafts- oder Bauernkammern.


Biodiversitätsmischungen sind also nicht nur in ihrer Zusammensetzung, sondern auch in ihrer Anwendung sehr vielfältig. Man muss aber auch die Zusammensetzung der Mischungen in Kombination mit der beantragten Maßnahme beachten. Dann gibt es auch keine Probleme bei einer Kontrolle.


Bio-Diversitätsmischungen von DIE SAAT:


Autorin: Gabriele Hirsch, RWA Saatgut